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«Kontrollmechanismen griffen bei Ordensangehörigen weniger» – zur geschichtlichen Aufarbeitung von Missbrauch in Schweizer Klöstern

Die an der Universität Zürich angesiedelte Studie zum Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz ist Ende 2026 abgeschlossen. Historiker Lucas Federer zeigt, welche Berücksichtigung Klöster in der Studie finden und was dies für das Projekt «Geschichte Kloster Muri» bedeutet.

Zunächst in einem Pilotprojekt, nun in einer dreijährigen Hauptstudie befasst sich ein Team der Universität Zürich unter der Leitung der Professorinnen Monika Dommann und Marietta Meier mit sexuellem Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Die Hauptstudie wird noch im laufenden Jahr fertiggestellt und ab Februar 2027 für die Öffentlichkeit zugänglich sein. In der Klostergeschichtsforschung werden die Ergebnisse mit grossem Interesse erwartet. 

 

Orden im Fokus

In der vielbeachteten, 2023 veröffentlichten Pilotstudie standen vor allem die Strukturen, die Missbrauch überhaupt ermöglichten, im Fokus. In der Hauptstudie geht es nun auch um die Ordensgemeinschaften. Gerade sie prägten mit den von ihnen geführten Bildungs- und Fürsorgeinstitutionen und ihrem Engagement in der Seelsorge die katholischen Gesellschaftsstrukturen des 20. Jahrhunderts in der Schweiz auf vielfältige Weise. Die derzeit laufenden Buchprojekte zur Geschichte der Klöster Muri und Wettingen werden abgeschlossen sein, bevor die Studie publiziert wird. Dennoch sollen Zwischenergebnisse der Studie in die Klostergeschichten einfliessen. Studienmitarbeiter und Historiker Lucas Federer gibt Auskunft zu Herausforderungen und der Vorgehensweise bei der geschichtlichen Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in Schweizer Klöstern

 

Was ist kennzeichnend für Ordensgemeinschaften als Untersuchungsgegenstand im Hinblick auf sexuellen Missbrauch? 

Orden besitzen, historisch bedingt, bis heute eine klare institutionelle Eigenständigkeit. Neben eigenen Organisationsstrukturen und Hierarchien sei hier insbesondere auch das Archivwesen erwähnt. Die Orden besitzen eigene Archive, die aber anderen Logiken unterliegen als die Bistumsarchive.

Dazu kommt, dass viele Ordensgemeinschaften international organisiert sind. Das erschwert in vielen Fällen den Archivzugang. Zudem haben sich in einigen Orden die Verantwortlichkeiten in den letzten Jahrzehnten durch Zusammenlegungen von Provinzen ins Ausland verschoben.

Historisch betrachtet bedeutete die Internationalität zudem, dass verschiedene Kontrollmechanismen bei Ordensangehörigen weniger griffen. Wir sehen eine internationale Mobilität von Personen, vielfach auch Versetzungen über Landesgrenzen hinweg. Damit entzogen sich in verschiedenen Fällen Ordensangehörige der staatlichen sowie der kirchlichen Gerichtsbarkeit.

Dazu kommen Zuständigkeitsprobleme, ja eine regelrechte Verantwortungsdiffusion. Wenn beispielsweise Ordenspriester in einer Pfarrei die Seelsorge übernehmen, sind sie zwar in dieser Funktion dem zuständigen Bischof unterstellt, sie sind aber nicht im entsprechenden Bistum inkardiniert (angegliedert), sondern weiterhin mit ihrem Orden verbunden und hauptsächlich dem Ordensoberen – der unter Umständen weit weg ist – Rechenschaft schuldig.

 

Wie beurteilt das Forschungsteam die Quellenlage? 

Die Quellenlage mit Blick auf die Orden im Allgemeinen und sexuellen Missbrauch, begangen durch Ordensangehörige, im Speziellen ist sehr heterogen. Gewisse Orden besitzen eine lange Tradition der Schriftlichkeit und der Archivführung. Oftmals hängt aber die konkrete Organisation der Archive und die Erschliessung an einigen wenigen, engagierten Ordensmitgliedern. Wie bereits erwähnt, befinden sich einige wichtige Archive auch im Ausland. 

Dazu kommt, dass die Ordenslandschaft vielfältig und komplex ist. Es war uns auch im Rahmen der Hauptstudie nicht möglich, systematisch alle Ordensarchive zu besuchen. Wir mussten gewisse Schwerpunkte setzen, so vor allem bei Orden, die Schulen und Internate oder Kinderheime geführt haben.

 

Welche Quellen sind wichtig für die Studie und wo befinden sich diese? Sind sie gut zugänglich?

In den besuchten Ordensarchiven gab es verschiedene Quellengattungen, die für unsere Arbeit von Relevanz sind. Als Beispiele zu nennen sind hier die Korrespondenz der Äbte oder die Personennachlässe von verstorbenen Ordensangehörigen, in denen sich Hinweise auf Fälle sexuellen Missbrauch fanden.

Die Archive der Bistümer, insbesondere die Bestände aus der Arbeit der diözesanen Fachgremien «sexueller Missbrauch», sind aber ebenfalls zentral. Die Meldungen zu sexuellem Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche, die – vornehmlich in den letzten 20 Jahren – bei der katholischen Kirche selbst eingegangen sind, wurden grossmehrheitlich über die Bistümer abgewickelt. Ausnahmen bilden etwa die Menzinger Schwestern oder die Benediktinerabtei Einsiedeln, die zeitweise eigene Aufarbeitungskommissionen eingesetzt hatten.

 

Bei Muri-Gries handelt es sich um ein transnationales Kloster, also mit Standorten in verschiedenen Ländern. Was bedeutet das für die Studie und die zu berücksichtigenden kirchlichen Strukturen?

Muri-Gries ist ein hervorragendes Beispiel für die Komplexität nicht nur der Ordenslandschaft, sondern auch einzelner Orden und Klöster an sich. Wir erarbeiten eine nationale Studie, kommen aber nicht darum herum, diese transnationalen Bezüge mitzudenken und zu untersuchen.

Wir sehen bei Muri-Gries, wie sehr die internationale Dimension die Rekonstruktion von Verantwortung, Lebenswegen und einzelnen Entscheiden erschwert. Und wie sehr es dieselbe Dimension historisch ermöglicht hat, dass Missbrauchstäter, trotz Bekanntwerden ihrer Taten an einem Ort, an anderen noch Jahrzehnte weiterwirken konnten.

Für unsere Arbeit bedeutet diese Dimension also in erster Linie einen erhöhten Aufwand, und es tun sich auch Definitionsfragen auf: Was ist nun ein Fall «im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz», und wo fallen gewisse Taten aus diesem Definitionsrahmen heraus?

 

Auch Fragen zur Mitverantwortung des Staates bei einst von Klöstern betriebenen staatlichen Institutionen gehören zum Untersuchungsgegenstand. Das Gymnasium in Sarnen – das Kollegi – ist eine staatliche Schule, die von den Mönchen von Muri-Gries geführt wurde. Welche Erkenntnisse haben sich hierbei ergeben? 

Ich kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf unveröffentlichte Erkenntnisse aus unserer Arbeit eingehen. Was wir aus den öffentlich bekannten Fällen – ein Fall aus Sarnen wurde in den letzten Jahren verschiedentlich öffentlich diskutiert, und die Rundschau hat im letzten April von sexuellem Missbrauch am Kollegium Karl Borromäus in Altdorf berichtet – bereits ableiten können, ist Folgendes:

Wir sehen, dass die duale Struktur aus staatlicher Verantwortung und klösterlicher Betriebsführung verschiedentlich strukturelle Graubereiche erzeugte. Wir sehen aber auch, dass staatliche Behörden wie die Erziehungsdirektion an der Vertuschung von Fällen und der Verschleppung ihrer Aufarbeitung beteiligt waren. Es zeigt sich, dass auch der Staat in diesen katholischen Kantonen tendenziell die katholischen Strukturen und die Verantwortlichen zu schützen versuchte und den Fokus weniger auf das Wohlbefinden und die Bedürfnisse der Betroffenen gelegt hat.

Die aufgeteilten und wechselnden Zuständigkeiten führen zudem wieder zu ganz konkreten Problemen der Überlieferung. Ein Teil des ehemaligen Schularchivs zum Kollegium in Sarnen liegt im Staatsarchiv Obwalden. Weitere wichtige Dokumente befinden sich aber im Klosterarchiv und zu den geistlichen Lehrpersonen sind Unterlagen sowohl in Sarnen, als auch in Gries in Südtirol vorhanden.

 

Gibt es Missbrauchsfälle, die im Kontext der Ordensgemeinschaften besonders hervorstechen?

Auch hier muss ich vorausschicken, dass ich vor Veröffentlichung der Ergebnisse unserer Studie nicht über einzelne Fälle sprechen kann. Es gibt aber exemplarisch solche, die bereits öffentlich bekannt sind und aus denen sich wichtige Erkenntnisse bereits ableiten lassen.

So wurde 2023 der Fall von Gregor Müller in Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermassen erneut in der Presse debattiert. Auslöser war ein Gutachten aus dem Erzbistum Freiburg im Breisgau. Müller war ein Zisterziensermönch der Abtei Wettingen‑Mehrerau, der zwischen den 1960er- und 1980er-Jahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz sexualisierte Gewalt verübte. In Birnau in Süddeutschland missbrauchte er in mindestens 30 Fällen Ministranten, weitere Übergriffe fanden in österreichischen Einrichtungen statt. Er arbeitete zwischen 1971 und 1987 im Bistum Basel, wo er unter anderem einen Kinderchor leitete, und wurde trotz bekannter Bedenken 1992 vom Bistum Chur angestellt. Seine Missbrauchstaten wurden 2010 öffentlich, woraufhin er demissionierte.

Wir sehen anhand dieses Falles exemplarisch, wie die transnationale Mobilität des Klerikers dessen Missbrauchstaten erleichterte und eine Verfolgung erschwerte. Gleichzeitig wird an dem Fall deutlich, dass die Kontrollmechanismen, beispielsweise bei der Anstellung eines Ordenspriesters in einem Bistum, absolut ungenügend waren. Und wir sehen auch das Verhalten der kirchlichen Verantwortlichen, die den Täter statt zu sanktionieren lieber versetzten. Kirchliche Verantwortungsträger wussten seit langem mindestens von einem Teil der Taten, auch wenn diese der Öffentlichkeit erst 2010 bekannt wurden.

 

Inwiefern werden die Erkenntnisse der Studie die Klostergeschichtsschreibung verändern? 

Die Klostergeschichtsschreibung hat das Thema des sexuellen Missbrauchs in und um die Ordensgemeinschaften bisher kaum berücksichtigt und ist, so würde ich behaupten, vielfach wenig kritisch gegenüber den Orden gewesen. Durch die neuen Erkenntnisse wird sichtbar, dass Klöster und Ordensgemeinschaften strukturell in Missbrauchsdynamiken eingebunden waren. Es zeigt sich, dass auch bei Ordensangehörigen dieselben Mechanismen des Wegschauens und Vertuschens angewendet wurden, wie dies bei Weltpriestern der Fall war. Und dass zusätzliche begünstigende Bedingungen, wie beispielsweise die erwähnte Verantwortungsdiffusion, erkennbar sind.

 

In welchen Bereichen werden sich weitere Forschungsfragen stellen?

Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf – insbesondere könnten vertiefte Einzelstudien zu Missbrauch in und um einzelne Ordensgemeinschaften entstehen. Ausserdem: Während das Wirken von Frauenkongregationen in katholischen Heimen und Anstalten im Zuge der Forschung zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Heimgeschichte bereits punktuell erforscht ist, wurde das Wirken der Orden in katholischen Bildungsinstitutionen bislang kaum kritisch untersucht.

 

Wie ist das als Wissenschaftler, wenn man sich so intensiv mit schwerwiegenden Themen wie Missbrauch auseinandersetzt? Wie geht Ihr mit dem starken öffentlichen Interesse auch der Medien um?

Der Historikerberuf hat sicherlich die Tendenz, mit weniger schönen Seiten des menschlichen Daseins – Gewalt, Krisen, Leid – konfrontiert zu werden. Gleichzeitig ist spürbar, dass unsere Arbeit für viele Betroffene wichtig ist und die Resultate dieser Arbeit manchmal den Erlebnissen und Erinnerungen von Betroffenen und Angehörigen eine Plausibilität geben können. Das gibt der Arbeit einen wichtigen Sinn.

Darüber hinaus ist es entscheidend, sich auch abgrenzen zu können. Gegenüber den Inhalten, aber auch gegenüber den Medien, die fast permanent ein starkes Interesse zeigen.

 

 

Das Projekt Sexueller Missbrauch im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) haben die Professorinnen Monika Domann und Marietta Meier mit der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts beauftragt. Nach Abschluss des einjährigen Pilotprojekts und der Veröffentlichung des Berichts werden in einem dreijährigen Hauptprojekt (Januar 2024 bis Dezember 2026) die Teilbereiche der katholischen Kirche, ihre Hierarchiestufen und Ausprägungen näher untersucht. Wie bereits im Pilotprojekt werden sämtliche Diözesen in allen Sprachregionen der Schweiz sowie die staatskirchenrechtlichen Strukturen und die Ordensgemeinschaften in die Studie einbezogen. Ziel ist es, detailliertere Schlüsse über die qualitative und quantitative Dimension sexuellen Missbrauchs, zeitliche und geografische Häufungen sowie die Auswirkungen der dualen Struktur der katholischen Kirche in der Schweiz zu ziehen.

Zum Schlussbericht der Pilotstudie

Zur Webseite des Projekts

Zum Projekt Sexueller Missbrauch durch katholische Geistliche im Kanton Uri